Brust- und Mammadiagnostik:
Zur Früherkennung von krankhaften Veränderungen der Brust halten die gesetzlichen Krankenkassen die Tastuntersuchung bis zum Alter von 49 Jahren für ausreichend. Daher wird aus Vorsorgegründen keine andere Leistung übernommen.
Nach Meinung von uns Frauenärzten ist es sinnvoll, zumindest bei jeder Frau ab 35 Jahren wenigstens alle zwei Jahre eine routinemäßige Ultraschalluntersuchung der Brust durchzuführen. Dies gilt auch für jüngere Frauen mit Brustkrebs in der Familie.
Damit können viele der nicht tastbaren Befunde in einem frühen Stadium erkannt werden. Gerade bei Frauen mit sehr dichtem Brustdrüsengewebe ist der Brustultraschall die Untersuchungsmethode der Wahl.